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Steuern und Abgaben

in Reit im Winkl

In diesem Bereich des Ortsrechts finden Sie Informationen zu wichtigen Steuern und Abgaben der Gemeinde Reit im Winkl.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung gerne zur Verfügung, weiter zur Übersicht der Ämter und Sachgebiete.

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Informationen zur Grundsteuer

Es handelt sich bei der Grundsteuer um eine Substanzsteuer, die auf Eigentum, aber auch Erbbaurechte auf Grundstücken erhoben wird. Sie gliedert sich in die Grundsteuer A und B.

Die Grundsteuer A wird dabei auf landwirtschaftliche Flächen, die Grundsteuer B auf bebaute und bebaubare Flächen erhoben. Den Hebesatz kann jede Kommune selbst festlegen. Beschlossen wird er vom Gemeinderat im Rahmen der Haushalts- oder der speziellen Hebesatzsatzung. Beide Grundsteuern haben ihre eigenen Einheitswerte, Steuermesszahlen und Hebesätze. Der Hebesatz für die Grundsteuer wird von den Gemeinden festgesetzt.

In Reit im Winkl gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A: 300%
Grundsteuer B: 450%

 

Vollzug des Grundsteuergesetzes (GrStG)

Fortgeltung der festgesetzten Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023

Die Gemeinde Reit im Winkl setzt hiermit gemäß § 27 Abs. 3 GrStG für diejenigen Grundsteuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2023 keine neue Grundsteuerveranlagung mit-tels Bescheid erhalten, die Grundsteuer 2032 durch amtliche Bekanntmachung fest.
Die Grundsteuerschuldner haben danach für das Kalenderjahr 2023 zu den jeweiligen Fälligkeiten die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2022 zu entrichten. Diese Feststellung gilt bis zur Zustellung eines geänderten bzw. berichtigten Grundsteuerbescheides.
Mit dieser Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn dem Grundsteuerschuldner ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Reit im Winkl, 04.01.2023
Gemeinde Reit im Winkl
gez. Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister

 

 

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt.

Jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft war, muss eine Grundsteuererklärung abgeben. Diese können Sie entweder elektronisch über ELSTER - Ihr Online Finanzamt unter www.elster.de oder auf Papier abgeben. Die Vordrucke stehen Ihnen ab dem 1. Juli 2022 im Internet, in Ihrem Finanzamt oder bei der Gemeindeverwaltung zur Verfügung.

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de.

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8:00 - 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 - 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:  089 30 70 00 77

Zum Download:

Infoblatt Bayerisches Landesamt für Steuern

Flyer Grundsteuerreform in Bayern - Wichtige Fragen & Antworten

Informationen zur Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird wie die Grundsteuer vom Gemeinderat im Rahmen der Haushalts- oder der speziellen Hebesatzsatzung festgelegt.

Maßgeblich ist dafür der sogenannte Gewerbesteuermessbetrag. Da die Schwankungen in der Höhe der Gewerbesteuer extrem hoch sind, hat der Bund zumindest eine Untergrenze festgelegt. Der Hebesatz muss mindestens 200 Prozent betragen.

In Reit im Winkl beträgt der Hebesatz 380%.

Stundung von Steuern

Information über die Möglichkeiten zur Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen und der Vorauszahlungen auf den Fremdenverkehrsbeitrag

Unterschrift erforderlich.
Sie müssen dieses Dokument ausdrucken, unterschreiben, ggf. einscannen und an das Steueramt übermitteln.

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