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Bauen und Wohnen

Ortsrecht Reit im Winkl

In diesem Bereich des Ortsrechts finden Sie den Flächennutzungsplan und aktuelle Bebauungspläne, Bodenrichtwerte sowie Informationen zum Sanierungsgebiet, Richtlinien und Fragebogen zum Familienansiedlungsmodell und vergünstigtem Wohnraum

 

 

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Verwaltung gerne zur Verfügung, weiter bei der Übersicht der Ämter und Sachgebiete.

Ab dem 01.03.2021 können Bauanträge nur noch beim Landratsamt Traunstein eingereicht werden - bevorzugt digital, aber auch die Papierform ist noch möglich.

Nachhaltiges Bauen für die Menschen vor Ort - Grundsatzbeschluss zur Innenentwicklung

Zur Schaffung von Wohnraum für Familien stellt die Gemeinde Baugrundstücke für zwei Doppelhäuser im Rahmen eines Familienansiedlungsmodells zur Verfügung. Ab sofort können Interessierte sich unter Hereingabe der erforderlichen Unterlagen (Fragebogen mit entsprechenden Nachweisen zum Download siehe unten) bewerben.
Bei etwaigen Rückfragen stehen Ihnen die Geschäftsleitung, Frau Zaiser (zaiser@reitimwinkl.bayern.de, Tel. 08640 80040) und die Bauamtsleitung, Frau Bürger (buerger@reitimwinkl.bayern.de, Tel. 08640 80057) jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Downloads Grundsatzbeschluss, Richtlinien, Fragebogen Familienansiedlungsmodell (Einheimischenmodell) und vergünstigtem Mietwohnraum:

Flächennutzungsplan

Bebauungspläne

Weitere Bebauungspläne finden sie hier:

Mehr Informationen im Bayernatlas des Geoportal Bayern

 

Die meisten Bebauungsplanänderungen wurden eingearbeitet.

Wir weisen darauf hin, dass für die Vermaßung der Onlinepläne keine Haftung übernommen wird.

Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Maße auf den Originalplänen, welche im Bauamt eingesehen werden können.

 

Mehr zum Thema Bauwesen siehe auch "Ortsrecht - Satzungen Bauwesen"

 

Informationen für Haus- und Wohnungseigentümer im Sanierungsgebiet „Ortskern Reit im Winkl“ - Kommunales Förderprogramm

Was ist zu tun im Sanierungsgebiet?

  • Wenn Sie bauliche Maßnahmen beabsichtigen
    • Bei baugenehmigungspflichtigen sowie genehmigungsfreien Vorhaben reicht ein formloser Antrag im Bauamt der Gemeinde Reit im Winkl nach vorheriger fachlicher Beratung durch den Sanierungsberater (Planungsbüro Romstätter) der Gemeinde i.d.R. im Rahmen einer Ortseinsicht
    • Anforderung von (weiteren) Unterlagen je nach Einzelfall
    • Prüfung der beabsichtigen Maßnahmen mit den Zielen der Sanierungssatzung sowie der Baugestaltungssatzung durch Landratsamt und/oder Gemeinde unter Beteiligung des Sanierungsberaters (Planungsbüro Romstätter)
    • Nach abschließender Überprüfung Bescheid durch Landratsamt oder Gemeinde
  • Wenn Sie erhöhte steuerliche Abschreibungen für bauliche Maßnahmen nutzen wollen
    • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a des Einkommenssteuergesetzes (EStG) – siehe Download--
    • Bescheinigungsfähig sind Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB zur Beseitigung von Missständen und zur Behebung von Mängeln sowie
      Maßnahmen, die der Erhaltung oder Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung von Gebäuden dienen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen
    • Voraussetzung ist der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde Reit im Winkl – damit verbunden ist eine Prüfung der beabsichtigten Maßnahmen mit den Zielen der Sanierungssatzung und der Baugestaltungssatzung der Gemeinde Reit im Winkl
    • Nach Durchführung der Maßnahme Vorlage der bescheinigungsfähigen Kosten mit Originalrechnungen mit nachvollziehbarer Kostenaufstellung mit Plänen
  • Wenn Sie das kommunale Förderprogramm zur Förderung von gestalterischen Verbesserungen auf Privatgrundstücken im Rahmen der Ortskernsanierung in Anspruch nehmen wollen
    • Formloser Antrag bzw. Antragsformular auf Förderung nach vorheriger fachlicher Beratung durch den Sanierungsberater (Planungsbüro Romstätter) der Gemeinde i.d.R. im Rahmen einer Ortseinsicht
    • Der Antrag muss nachfolgende Unterlagen enthalten:
      • Allgemeine Beschreibung des Vorhabens/der Maßnahme und Angaben über den beabsichtigten Baubeginn sowie das voraussichtliche Ende
      • Lageplan 1:1000
      • Einige Bestandsfotos
      • Bestands-, Entwurfs- oder Genehmigungspläne (nach Absprache mit Sanierungsberater)
      • Detaillierte Kostenschätzung nach Gewerken, Arbeiten, Baumaterial und Stundenaufwand – bei Vergabe von Bauaufträgen müssen mindestens zwei Angebote eingeholt werden
      • Finanzierungsplan mit Angaben über weitere beantragte Zuschüsse und deren Bewilligungsentscheidungen
    • Prüfung der beabsichtigen Maßnahme mit den Zielen der Sanierungssatzung sowie der Baugestaltungssatzung durch die Gemeinde Reit im Winkl unter Beteiligung des Sanierungsberaters (Planungsbüro Romstätter) – ggf. Anforderung weiterer Unterlagen
    • Die Förderung wird nach Überprüfung der Antragsunterlagen in Aussicht gestellt
    • Abschluss einer Vereinbarung über die Durchführung der Maßnahmen mit der Gemeinde Reit im Winkl
    • Die Maßnahmen dürfen erst nach Bescheid durch die Gemeinde bzw. Abschluss der Vereinbarung begonnen werden
    • Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist
      • eine sach- und fachgerechte Bauausführung – das Ergebnis wird beurteilt, außerdem ist eine Fotodokumentation vorzulegen
      • die Vorlage der Originalrechnungen sowie eine nachvollziehbare Kostenaufstellung
      • Nach Beurteilung des Ergebnisses und Ermittlung des Förderbetrages anhand der Rechnungen erfolgt die Auszahlung durch die Gemeinde

Nachfolgend die Unterlagen zum Download:

 

Downloads zur Satzung der Gemeinde Reit im Winkl zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets ”Ortskern Reit im Winkl"

Kontakt

Adresse
Frau Sonja Bürger
Rathausplatz 1
83242 Reit im Winkl
Telefon
+49 8640 80057
E-Mail
buerger@reitimwinkl.bayern.de

Bodenrichtwerte

Informationen zu Bodenrichtwerten finden Sie beim Landratsamt Traunstein.

 

Leerstandsbörse Landkreis Traunstein - Gewerbeflächen - Flächenmanagement

Auf der Suche nach einer geeigneten Gewerbefläche oder Gewerbeimmobilie kann digital über die Website der Chiemgau GmbH angefragt werden.


Auch die Eigentümer von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen können nun Leerstände melden und diese zur Veräußerung oder Verpachtung anbieten.

 

Mehr zum Ortsrecht

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Steuern und Abgaben

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