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Amtliche Bekannt-machungen

Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen, Widmungen, Satzungsänderungen, etc.

Inhalt

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 19.11.2024 über die Erhebung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Reit im Winkl beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 207 (Finanzverwaltung), zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.

Reit im Winkl, 29.11.2024
Gemeinde Reit im Winkl

Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister

Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung

Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der Wasserabgabesatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 15.10.2024 die Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Reit im Winkl beschlossen.

Diese Satzung tritt am 31.10.2024 in Kraft.

Sie liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 201 (Sekretariat), während der allgemeinen Geschäftsstunden zu Einsicht auf.

Hier die Unterlagen zum Download:

 

 

Familienansiedlungsmodell in Reit im Winkl

Informationen zur Veräußerung von 5 Parzellen im Familienansiedlungsmodell in Reit im Winkl, Tiroler Straße 61 a - e:

Die Gemeinde Reit im Winkl bietet im Bebauungsplangebiet "Nördlich der Tiroler Straße" 5 Baugrundstücke im Rahmen des Familienansiedlungsmodells an.

Antragsberechtigt ist, wer die Zugangsvoraussetzungen der Richtlinien der Gemeinde Reit im Winkl in ihrer Fassung vom 20. März 2022 erfüllt.

Wir bitten, die Antragsunterlagen bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, in einem verschlossenen Kuvert einzureichen.

Folgende Parzellen werden angeboten:

  • Parzelle 2, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 3) 425 m2
  • Parzelle 3, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 2) 490 m2 incl. Zufahrt
  • Parzelle 4, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 5) 370 m2 incl. Zufahrt
  • Parzelle 5, bebaubar mit einer Doppelhaushälfte und Garage (gemeinsam mit Parzelle 4) 440 m2 incl. Zufahrt

Der Grundstückkaufpreis beträgt je m2 EUR 420,00 zzgl. Kosten für die Oberflächenentwässerung von ca. EUR 40,00 je m2.

Die Herstellungsbeiträge für Wasser- und Kanalanschluss berechnen sich je nach Bebauung und können im Bauamt erfragt werden.

Einzureichende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter Fragebogen zu preisvergünstigtem Bauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der Gemeinde Reit im Winkl (zum Download auf der gemeindlichen Homepage oder in Papierform im Rathaus)
  • Einkommensteuerbescheide der Jahre 2021 - 2023, bei Selbständigen entsprechende Jahresabschlüsse aus den Jahre 2021 - 2023
  • Nachweise über das vorhandene Vermögen (Bankbestätigungen, bestätigte Aufstellung über Vermögen und Verbindlichkeiten)
  • Kindergeldbescheide
  • Finanzierungsbestätigung der Hausbank

Für Fragen steht Ihnen Sonja Bürger (08640 80057) oder Christine Zaiser (08640 80040) zur Verfügung.

Unterlagen zum Download:

Satzungsbeschluss 2. Änderung Bebauungsplan "Gut Steinbach"

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung „Gut Steinbach“ auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes der Gemeinde Reit im Winkl gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch -BauGB-


Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat mit Beschluss vom 30.07.2024 die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung „Gut Steinbach“ in der Fassung vom 30.07.2024 auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung „Gut Steinbach“, Stand 30.07.2024 als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung „Gut Steinbach“ auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gut Steinbach“ in Kraft.

Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Hier die Unterlagen zum Download:

36. Änderung Flächennutzungsplan

Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über die Genehmigung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Gut Steinbach“ gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
 

Mit Bescheid vom 17.09.2024, Az.: 4.40-FNP-19-2023 hat das Landratsamt Traunstein die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reit im Winkl für den Bereich „Gut Steinbach“ genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) oder 2. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 201 (Geschäftsleitung) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 13.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Hier die Unterlagen zum Download:

 

Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Reit im Winkl“

Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Solarpark Reit im Winkl“  gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB -

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Reit im Winkl“ beschlossen. Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht wurde überarbeitet und in der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 gebilligt.

Der von der Planungsgruppe Strasser, 83278 Traunstein erstellte Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 17.09.2024 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom


10. Oktober bis einschließlich 12. November 2024


im Rathaus Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Nachfolgend die Unterlagen zum Download:

 

35. Änderung des Flächennutzungsplanes - "Sondergebiet Regenerative Engergien"

Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -BauGB-

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Einleitung eines Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht wurde in der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 gebilligt.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wurde im Bereich „Sondergebiet Regenerative Energien“ im Vergleich zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von 0,459 ha auf 0,584 ha vergrößert, um dem derzeitigen Bebauungskonzept des Biomasse-Heizwerks Rechnung zu tragen.

Der von der Planungsgruppe Strasser, 83278 Traunstein erstellte Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 17.09.2024 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom

10. Oktober bis einschließlich 12. November 2024

im Rathaus Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Nachfolgend die Unterlagen zum Download:

Erlass einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplangebietes ”Am Schweinsbichl"


Bekanntmachung der der Gemeinde Reit im Winkl über den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB für den in Aufhebung befindlichen Teilbereich des Bebauungsplangebietes ”Am Schweinsbichl"

Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 die Satzung der Gemeinde Reit im Winkl über eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für den in Aufhebung befindlichen Teilbereich des Bebauungsplangebietes ”Am Schweinsbichl" beschlossen.

Die Satzung über die Veränderungssperre liegt im Rathaus Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, Zimmer-Nrn. 107 und 108, 1. Obergeschoss (Bauamt) von Montag - Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr öffentlich aus.

Hier die Unterlagen zum Download:

- Bekanntmachung Veränderungssperre

- Veränderungssperre "Am Schweinsbichl"

 

 

Vollzug des Grundsteuergesetzes (GrStG)

Fortgeltung der festgesetzten Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024


Die Gemeinde Reit im Winkl setzt hiermit gemäß § 27 Abs. 3 GrStG für diejenigen Grundsteuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 keine neue Grundsteuerveranlagung mittels Bescheid erhalten, die Grundsteuer 2024 durch amtliche Bekanntmachung fest.
Die Grundsteuerschuldner haben danach für das Kalenderjahr 2024 zu den jeweiligen Fälligkeiten die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten. Diese Feststellung gilt bis zur Zustellung eines geänderten bzw. berichtigten Grundsteuerbescheides.
Mit dieser Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn dem Grundsteuerschuldner ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Reit im Winkl, 02.01.2024
Gemeinde Reit im Winkl
gez. Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister

Antragsformular (Mietwohnraum) und Vergaberichtlinien zum bezahlbaren Wohnen (ehemalige Posthäuser)

Kontakt ins Bauamt

Adresse
Frau Sonja Bürger
Rathausplatz 1
83242 Reit im Winkl
Telefon
+49 8640 80057
E-Mail
buerger@reitimwinkl.bayern.de

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