Aktuelle Tipps und Infos für Ihre Urlaubsplanung
Aktuelle Tipps und Infos für Ihre Urlaubsplanung
Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen, Widmungen, Satzungsänderungen, etc.
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 19.11.2024 über die Erhebung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Reit im Winkl beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 207 (Finanzverwaltung), zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Reit im Winkl, 29.11.2024
Gemeinde Reit im Winkl
Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der Wasserabgabesatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 15.10.2024 die Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Reit im Winkl beschlossen.
Diese Satzung tritt am 31.10.2024 in Kraft.
Sie liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 201 (Sekretariat), während der allgemeinen Geschäftsstunden zu Einsicht auf.
Hier die Unterlagen zum Download:
Die Gemeinde Reit im Winkl bietet im Bebauungsplangebiet "Nördlich der Tiroler Straße" 5 Baugrundstücke im Rahmen des Familienansiedlungsmodells an.
Antragsberechtigt ist, wer die Zugangsvoraussetzungen der Richtlinien der Gemeinde Reit im Winkl in ihrer Fassung vom 20. März 2022 erfüllt.
Wir bitten, die Antragsunterlagen bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, in einem verschlossenen Kuvert einzureichen.
Folgende Parzellen werden angeboten:
Der Grundstückkaufpreis beträgt je m2 EUR 420,00 zzgl. Kosten für die Oberflächenentwässerung von ca. EUR 40,00 je m2.
Die Herstellungsbeiträge für Wasser- und Kanalanschluss berechnen sich je nach Bebauung und können im Bauamt erfragt werden.
Einzureichende Unterlagen:
Für Fragen steht Ihnen Sonja Bürger (08640 80057) oder Christine Zaiser (08640 80040) zur Verfügung.
Unterlagen zum Download:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung „Gut Steinbach“ auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes der Gemeinde Reit im Winkl gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch -BauGB-
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat mit Beschluss vom 30.07.2024 die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung „Gut Steinbach“ in der Fassung vom 30.07.2024 auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung „Gut Steinbach“, Stand 30.07.2024 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung „Gut Steinbach“ auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplanes zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gut Steinbach“ in Kraft.
Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Hier die Unterlagen zum Download:
Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über die Genehmigung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Gut Steinbach“ gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Mit Bescheid vom 17.09.2024, Az.: 4.40-FNP-19-2023 hat das Landratsamt Traunstein die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reit im Winkl für den Bereich „Gut Steinbach“ genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) oder 2. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 201 (Geschäftsleitung) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 13.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Hier die Unterlagen zum Download:
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Reit im Winkl“ beschlossen. Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht wurde überarbeitet und in der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 gebilligt.
Der von der Planungsgruppe Strasser, 83278 Traunstein erstellte Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 17.09.2024 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom
10. Oktober bis einschließlich 12. November 2024
im Rathaus Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Nachfolgend die Unterlagen zum Download:
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 die Einleitung eines Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht wurde in der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 gebilligt.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wurde im Bereich „Sondergebiet Regenerative Energien“ im Vergleich zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von 0,459 ha auf 0,584 ha vergrößert, um dem derzeitigen Bebauungskonzept des Biomasse-Heizwerks Rechnung zu tragen.
Der von der Planungsgruppe Strasser, 83278 Traunstein erstellte Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 17.09.2024 sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom
10. Oktober bis einschließlich 12. November 2024
im Rathaus Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Nachfolgend die Unterlagen zum Download:
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 die Satzung der Gemeinde Reit im Winkl über eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für den in Aufhebung befindlichen Teilbereich des Bebauungsplangebietes ”Am Schweinsbichl" beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre liegt im Rathaus Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, Zimmer-Nrn. 107 und 108, 1. Obergeschoss (Bauamt) von Montag - Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr öffentlich aus.
Hier die Unterlagen zum Download:
- Bekanntmachung Veränderungssperre
- Veränderungssperre "Am Schweinsbichl"
Fortgeltung der festgesetzten Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024
Die Gemeinde Reit im Winkl setzt hiermit gemäß § 27 Abs. 3 GrStG für diejenigen Grundsteuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 keine neue Grundsteuerveranlagung mittels Bescheid erhalten, die Grundsteuer 2024 durch amtliche Bekanntmachung fest.
Die Grundsteuerschuldner haben danach für das Kalenderjahr 2024 zu den jeweiligen Fälligkeiten die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten. Diese Feststellung gilt bis zur Zustellung eines geänderten bzw. berichtigten Grundsteuerbescheides.
Mit dieser Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn dem Grundsteuerschuldner ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Reit im Winkl, 02.01.2024
Gemeinde Reit im Winkl
gez. Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister