Aktuelle Tipps und Infos für Ihre Urlaubsplanung
Aktuelle Tipps und Infos für Ihre Urlaubsplanung
Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen, Widmungen, Satzungsänderungen, etc.
Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Bauhof“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB-
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Bauhof“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Es soll eine Lagerhalle für Kleinbusse, Baumaschinen und Anbaugeräte mit Betriebsleiterwohnung errichtet werden. Hierfür ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich.
Der vom Büro MW Architekten, 84489 Burghausen erstellte Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 08.04.2025 liegen vom
16. April bis 19. Mai 2025
im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift während dieser Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Bauhof“ nicht von Bedeutung ist.
Da das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Hier die Unterlagen zum Download:
Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Ortsteil Birnbach“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB-
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 08.04.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsteil Birnbach“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Durch die Änderung wird im Zuge der Nachverdichtung ein weiteres Baufenster im bestehenden Bebauungsplangebiet geschaffen.
Der von der Planungsgruppe Strasser, 83278 Traunstein erstellte Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 31.03.2025 liegen vom
16. April bis 19. Mai 2025
im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift während dieser Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsteil Birnbach“ nicht von Bedeutung ist.
Da das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewandt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Nachfolgende Unterlagen zum Download:
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Reit im Winkl über die Genehmigung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Mit Bescheid vom 20.02.2025, Az. 4.40-FNP-23-2023 hat das Landratsamt Traunstein die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reit im Winkl genehmigt.
Bekanntmachung Genehmigung, 27.02.2025
35. Änderung Flächennutzungsplan
Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 04.02.2025 die Verordnung zur 2. Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf den gemeindlichen Parkplätzen in der Gemeinde Reit im Winkl (Parkgebührenverordnung) beschlossen.
Die Verordnung tritt am 15.02.2025 in Kraft. Die Verordnung liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 201 (Geschäftsleitung, Frau Zaiser) zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 19.11.2024 über die Erhebung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Reit im Winkl beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 207 (Finanzverwaltung), zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Reit im Winkl, 29.11.2024
Gemeinde Reit im Winkl
Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der Wasserabgabesatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung vom 15.10.2024 die Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Reit im Winkl beschlossen.
Diese Satzung tritt am 31.10.2024 in Kraft.
Sie liegt im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 201 (Sekretariat), während der allgemeinen Geschäftsstunden zu Einsicht auf.
Hier die Unterlagen zum Download:
Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkt hat in seiner Sitzung vom 14.01.2025 eine redaktionelle Änderung der Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen beschlossen.
Sie liegen im Rathaus der Gemeinde Reit im Winkl, Zimmer 107 (Bauamt) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.
Informationen zur Veräußerung von 5 Parzellen im Familienansiedlungsmodell in Reit im Winkl, Tiroler Straße 61 a - e:
Die Gemeinde Reit im Winkl bietet im Bebauungsplangebiet "Nördlich der Tiroler Straße" 5 Baugrundstücke im Rahmen des Familienansiedlungsmodells an.
Antragsberechtigt ist, wer die Zugangsvoraussetzungen der Richtlinien der Gemeinde Reit im Winkl in ihrer Fassung vom 20. März 2022 erfüllt.
Wir bitten, die Antragsunterlagen bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, in einem verschlossenen Kuvert einzureichen.
Folgende Parzellen werden angeboten:
Der Grundstückkaufpreis beträgt je m2 EUR 420,00 zzgl. Kosten für die Oberflächenentwässerung von ca. EUR 40,00 je m2.
Die Herstellungsbeiträge für Wasser- und Kanalanschluss berechnen sich je nach Bebauung und können im Bauamt erfragt werden.
Einzureichende Unterlagen:
Für Fragen steht Ihnen Sonja Bürger (08640 80057) oder Christine Zaiser (08640 80040) zur Verfügung.
Unterlagen zum Download:
Bekanntmachung der Gemeinde Reit im Winkl über die Genehmigung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Gut Steinbach“ gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Mit Bescheid vom 17.09.2024, Az.: 4.40-FNP-19-2023 hat das Landratsamt Traunstein die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reit im Winkl für den Bereich „Gut Steinbach“ genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, 1. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 107 (Bauamt) oder 2. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 201 (Geschäftsleitung) von Montag – Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 13.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 08640/800-57) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Hier die Unterlagen zum Download:
Der Gemeinderat der Gemeinde Reit im Winkl hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 die Satzung der Gemeinde Reit im Winkl über eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für den in Aufhebung befindlichen Teilbereich des Bebauungsplangebietes ”Am Schweinsbichl" beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre liegt im Rathaus Reit im Winkl, Rathausplatz 1, 83242 Reit im Winkl, Zimmer-Nrn. 107 und 108, 1. Obergeschoss (Bauamt) von Montag - Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr öffentlich aus.
Hier die Unterlagen zum Download:
- Bekanntmachung Veränderungssperre
- Veränderungssperre "Am Schweinsbichl"
Fortgeltung der festgesetzten Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024
Die Gemeinde Reit im Winkl setzt hiermit gemäß § 27 Abs. 3 GrStG für diejenigen Grundsteuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 keine neue Grundsteuerveranlagung mittels Bescheid erhalten, die Grundsteuer 2024 durch amtliche Bekanntmachung fest.
Die Grundsteuerschuldner haben danach für das Kalenderjahr 2024 zu den jeweiligen Fälligkeiten die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten. Diese Feststellung gilt bis zur Zustellung eines geänderten bzw. berichtigten Grundsteuerbescheides.
Mit dieser Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn dem Grundsteuerschuldner ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Reit im Winkl, 02.01.2024
Gemeinde Reit im Winkl
gez. Matthias Schlechter
Erster Bürgermeister