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Tipps für den Urlaub in den Bergen!
Tipps für den Urlaub in den Bergen!
Arbeiten bei der Gemeinde Reit im Winkl – unser Überblick über alle Stellenangebote
Reit im Winkl im Dreiländereck Bayern, Tirol und Salzburg steht für bayerische Gastlichkeit, eine schier unberührte Natur, Skifahren auf der prominenten Winklmoos-Alm und Sterne schauen im 1. Sternenpark der Alpen.
Ja genau: Reit im Winkl ist all das und auch noch Tradition, Kultur und Brauchtum, Bayern pur, Wintersport, Alm, Familie, Seen, Berge, Radeln, Klettersteig, Premiumwandern, Kneippen, Baumkraxeln, Rafting, Gipfelstürmen, Feste feiern, der Hörwinkl Podcast, TikTok, Website, Gästeberatung, Vermieterservice, Eventorganisation und noch so viel mehr!
In allen vier Jahreszeiten geht’s hier rund! Und das Beste: das Team der Tourist-Information sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung, um für neue Projekte und Produkte, Events, interne Abläufe und
Entwicklungen im Tourismus optimal gerüstet zu sein.
Die Aufgaben dieser Stelle umfassen:
Was du (optimalerweise) mitbringst:
Als Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst können wir dir einiges bieten:
Wenn wir dein Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf deine Bewerbung schriftlich oder per Mail bis zum 31. Juli 2024
an:
Gemeinde Reit im Winkl
Erster Bürgermeister Matthias Schlechter
Rathausplatz 1
83242 Reit im Winkl
oder gemeinde@reitimwinkl.bayern.de
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Für Rückfragen steht dir der Leiter der Tourist-Information Florian Weindl, Tel.: 08640-80012 oder die Geschäftsleiterin Christine Zaiser, Tel.: 08640-80040 zur Verfügung!
Mit der Abgabe der Bewerbung willigst du in die Speicherung deiner personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahren ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Die gespeicherten Daten werden nach Abschluss des Verfahrens unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Er führt allerdings dazu, dass deine Bewerbung in diesem Fall nicht mehr im Stellenbesetzungsverfahren berücksichtigt wird.