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Aktuelles und Kontakt

Kompakt und übersichtlich finden Sie hier Kontakt und Öffnungszeiten im Rathaus Reit im Winkl sowie alle aktuellen Meldungen aus Politik und Verwaltung, die Sie als Reit im Winkler Bürgerinnen und Bürger interessieren.

Grundsteuerreform ab 01.01.2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zum 01.01.2025 tritt nun die neue Grundsteuer in Kraft. Für die Gemeindeverwaltung war dies in den letzten Monaten ein großes Thema. Deshalb möchten wir Ihnen hiermit einen kurzen Einblick geben.

Mitte Januar werden die neuen Bescheide für die reformierte Grundsteuer versendet.
Wichtig für Sie ist es, zu überprüfen, ob der Bescheid der Gemeinde Reit im Winkl mit dem Messbescheid vom Finanzamt übereinstimmt.

Die Berechnung Bewertung (oder auch Schätzung) Ihrer Immobilie und somit die Berechnung des Messbetrages obliegt ausschließlich dem Finanzamt Traunstein.

Die Gemeinde kann und darf an diesem Bescheid keine Änderungen vornehmen. Wir müssen den Grundsteuermessbescheid ab dem 01.01.2025 zwingend anhand des gelieferten Messbescheides des Finanzamtes berechnen.

Bei Gründen zur Beanstandung der Berechnung des Messbetrages vom Finanzamt sieht das Gesetz vor, dass der Empfänger des Bescheides innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt Widerspruch einlegen muss. Auch wenn die Frist für den Rechtsbehelf abgelaufen ist, müssen Sie Fehler beim Finanzamt schriftlich anzeigen. Die Bescheide können ggf. noch berichtigt werden.

Bei der Gemeinde kann nur Widerspruch eingelegt werden, wenn bei der Erstellung des Bescheides Fehler in Bezug auf den Bescheid der Gemeinde Reit im Winkl aufgetreten sind. (z.B. Eingabefehler beim Messbetrag oder Aktenzeichen (Zahlendreher, Kommafehler o. Ä.), falsche Anschrift, falsche Besitzverhältnisse (Ehepaar, Erbengemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft, GbR usw.), falsche Flurnummer o.Ä. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf dem Bescheid rechts oben.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die bisherigen Hebesätze beizubehalten.

Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)    300 v. H. 
Grundsteuer B (für Grundstücke)      450 v. H.

Berechnungsbeispiele: 
Für Ihr landwirtschaftliches Grundstück haben Sie vom Finanzamt einen Bescheid mit einem Messbetrag in Höhe von 8,24€ erhalten.

8,24 € x 300% = 24,72 € jährliche Grundsteuer
___________________________________________________

Für Ihr bebautes Grundstück haben Sie vom Finanzamt einen Bescheid mit einem Messbetrag in Höhe von 71,00 € erhalten.

71,00 € x 450% = 319,50 € jährliche Grundsteuer

Wir hoffen auf eine möglichst reibungslose Umsetzung! Für Rückfragen steht Ihnen unser Steueramt gerne zur Verfügung.

Ihre Finanzverwaltung
Gemeinde Reit im Winkl

Antrag auf Änderung zum Download

Erreichbarkeit Einwohnermeldeamt

Wegen der Bundestagswahl ist das Einwohnermeldeamt derzeit nur eingeschränkt erreichbar.

Um unnötige Wartezeiten für Sie zu vermeiden, ist jederzeit eine Terminvereinbarung möglich, per Telefon 08640 80031 oder 08640 80032 sowie E-mail unter meldeamt@reitimwinkl.bayern.de.

Bürger mit Termin haben immer Vorrang.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

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Familien-Ansiedlungs-Modell

Richtlinien, Fragebogen etc. zum Download

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Außerdem bitten wir alle Hausbesitzer um Mithilfe:

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Verkehrsflächen

Alle Haus- und Grundeigentümer, die an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzen (Straße, Gehsteig, Radweg, Parkplatz), werden dringend gebeten, ihre Sträucher, Bäume und Hecken zurückzuschneiden. In den Verkehrsraum einragende Äste, Sträucher und Hecken behindern oftmals den fließenden Verkehr und vor allem die Sicht.

Ablagerungen im Bankettbereich

Immer wieder müssen wir feststellen, dass große Steine, Holzpflöcke oder auch andere Gegenstände im Bankettbereich abgelagert werden. Bitte entfernen Sie jegliche Gegenstände und Hindernisse aus dem Bankettbereich. Eingeschneite Hindernisse können von den Winterdienstfahrern nicht mehr wahrgenommen werden. Dies führt oftmals zu großen Schäden an den Fahrzeugen!

Schneeabraum aus Privatgrundstücken

Es kommt immer wieder vor, dass Schneeabraum aus privaten Grundstücken, insbesondere aus Zufahrten, einfach auf die angrenzende Straße geräumt wird, damit dieser bei der nächsten Räumung mitgeführt wird.
Wir weisen eindringlich darauf hin, dass dies nicht gestattet ist. Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, den Schnee ihres Grundstücks auf den eigenen Flächen abzulagern. Bedenken Sie auch bitte, dass derartig abgelagerter Schnee notgedrungen in der nächsten Einfahrt landet, wenn der Räumdienst diesen Straßenzug durchfährt.

Fräsen in Privatgrundstücke
Wir bekommen regelmäßig Beschwerden, wenn der Winterdienst fräst und Schnee auf Privatgrund gelangt. Hier appellieren wir an Ihr Verständnis – denn wo soll der Schnee hin, wenn der öffentliche Grund so schmal wird bzw. ist, dass dort keine Ablagerung möglich ist? Überall den Schnee wegzufahren ist zeitlich und vor allem finanziell für die Gemeinde nicht leistbar. Um sämtliche Straßen und Wege zu räumen ist Solidarität gefordert!


Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!

 

Vorsicht gefälschte Emails

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

derzeit werden im Landkreis verstärkt E-Mails mit gefälschten Absendern der Gemeinde Reit im Winkl versendet.

Die E-Mail-Texte sind sehr gut formuliert und auf den jeweiligen Empfänger zugeschnitten.

Das Fälschen der Absenderadressen können wir technisch nicht verhindern. Wichtig ist deshalb die genaue Prüfung der E-Mail durch den Empfänger auf Plausibilität.

Bitte gehen Sie bei vertrauenswürdig erscheinenden Rechnungen, Lieferbestätigungen, Unternehmensinformationen oder Ähnlichem mit äußerster Vorsicht vor, wenn Sie diese unerwartet erhalten.

Achten Sie auf Ungereimtheiten zwischen Absender und zugehörige E-Mail-Adresse. Auch auffällige Uhrzeiten (z.B. eine E-Mail von einer Behörde um 02:39 Uhr) sollten Ihr Misstrauen wecken.

Fragen Sie im Zweifelsfall immer beim Absender nach (z.B. Telefon).

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Amtliche Bekanntmachungen

aus dem Rathaus Reit im Winkl

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Neues aus Reit im Winkl

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Baustellen und Sperrungen

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Wahlen

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Aktuelle Öffnungszeiten Rathaus Reit im Winkl

Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr

Mittwoch 14 bis 18 Uhr

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Rathaus ist zu den oben genannten Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet.

Dennoch besteht die Möglichkeit sich unter der Telefonnummer 08640 8000 oder der E-Mail-Adresse gemeinde@reitimwinkl.bayern.de mit ihren Anliegen an die Verwaltung zu wenden.

Bitte nutzen Sie unser Rathaus-Service-Portal. Hier können Sie zahlreiche Anträge an die Gemeinde bequem von zu Hause aus erledigen.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

 

Kontakt

Telefon +49 8640 8000
Fax +49 8640 80034

E-Mail gemeinde@reitimwinkl.bayern.de
De-Mail info@reitimwinkl.de-mail.de

 

ÖPNV Haltestelle
Rathaus

 

Postanschrift
Rathausplatz 1
83242 Reit im Winkl

 

Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus

Ämter und Sachgebiete
sowie
Was erledige ich wo?

Aus dem Einwohnermeldeamt

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

Zur Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen verweisen wir auf folgende Seiten:

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de
https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/_functions/Buehne/buehne_text.html

 

Mehr Informationen im Rathaus Service Portal