Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zum 01.01.2025 tritt nun die neue Grundsteuer in Kraft. Für die Gemeindeverwaltung war dies in den letzten Monaten ein großes Thema. Deshalb möchten wir Ihnen hiermit einen kurzen Einblick geben.
Mitte Januar werden die neuen Bescheide für die reformierte Grundsteuer versendet.
Wichtig für Sie ist es, zu überprüfen, ob der Bescheid der Gemeinde Reit im Winkl mit dem Messbescheid vom Finanzamt übereinstimmt.
Die Berechnung Bewertung (oder auch Schätzung) Ihrer Immobilie und somit die Berechnung des Messbetrages obliegt ausschließlich dem Finanzamt Traunstein.
Die Gemeinde kann und darf an diesem Bescheid keine Änderungen vornehmen. Wir müssen den Grundsteuermessbescheid ab dem 01.01.2025 zwingend anhand des gelieferten Messbescheides des Finanzamtes berechnen.
Bei Gründen zur Beanstandung der Berechnung des Messbetrages vom Finanzamt sieht das Gesetz vor, dass der Empfänger des Bescheides innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt Widerspruch einlegen muss. Auch wenn die Frist für den Rechtsbehelf abgelaufen ist, müssen Sie Fehler beim Finanzamt schriftlich anzeigen. Die Bescheide können ggf. noch berichtigt werden.
Bei der Gemeinde kann nur Widerspruch eingelegt werden, wenn bei der Erstellung des Bescheides Fehler in Bezug auf den Bescheid der Gemeinde Reit im Winkl aufgetreten sind. (z.B. Eingabefehler beim Messbetrag oder Aktenzeichen (Zahlendreher, Kommafehler o. Ä.), falsche Anschrift, falsche Besitzverhältnisse (Ehepaar, Erbengemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft, GbR usw.), falsche Flurnummer o.Ä. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf dem Bescheid rechts oben.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die bisherigen Hebesätze beizubehalten.
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 300 v. H.
Grundsteuer B (für Grundstücke) 450 v. H.
Berechnungsbeispiele:
Für Ihr landwirtschaftliches Grundstück haben Sie vom Finanzamt einen Bescheid mit einem Messbetrag in Höhe von 8,24€ erhalten.
8,24 € x 300% = 24,72 € jährliche Grundsteuer
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Für Ihr bebautes Grundstück haben Sie vom Finanzamt einen Bescheid mit einem Messbetrag in Höhe von 71,00 € erhalten.
71,00 € x 450% = 319,50 € jährliche Grundsteuer
Wir hoffen auf eine möglichst reibungslose Umsetzung! Für Rückfragen steht Ihnen unser Steueramt gerne zur Verfügung.
Ihre Finanzverwaltung
Gemeinde Reit im Winkl