Aktuelle Tipps und Infos für Ihre Urlaubsplanung
Aktuelle Tipps und Infos für Ihre Urlaubsplanung
Profitieren Sie in Ihrem Bayern Urlaub von den Vorteilen der Reit im Winkl inklusiv Card, von Gratis-Leistungen und Ermäßigungen, wenn Sie in Reit im Winkl übernachten. Die inklusiv Card erhalten Sie gratis bei Ankunft in Ihrer Unterkunft.
Zu den Leistungen der Gästekarte in Reit im Winkl gehören z.B. der Eintritt ins Freibad (vermieterabhängig), die Fahrt über die Mautstraße zur Winklmoos-Alm (1 x täglich) und die Teilnahme an geführten Wanderungen und Radltouren.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Reit im Winkler Urlaubsgäste bekommen die Reit im Winkl inklusiv Card gleich bei der Anreise vom Gastgeber.
Die Karte ist für alle Urlaubsgäste kostenlos bzw. im Kurbeitrag enthalten.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre, die in der Tourist Info und in Ihrer Unterkunft erhältlich ist.
Für Ihren Urlaubsaufenthalt in Reit im Winkl müssen Sie einen Kurbeitrag an die Gemeinde zahlen. In den meisten Fällen zahlen Sie diesen Beitrag zusammen mit der Unterkunftsrechnung an Ihre Gastgeber, die den Betrag an die Gemeinde weiterleiten (Ausnahmen gelten z.B. bei der Nutzung von Zweitwohnungen).
Mit der Zahlung des Kurbeitrags haben Sie Anspruch auf die Reit im Winkl inklusiv Card mit all ihren Leistungen.
1. Für alle Personen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr
16. Dezember bis 31. März: 2,70 €
1. Juni bis 15. Oktober: 2,50 €
1. April bis 31. Mai und 16. Oktober bis 15. Dezember: 1,40 €
2. Für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 17. Lebensjahr
16. Dezember bis 31. März: 1,20 €
1. Juni bis 15. Oktober: 1,00 €
1. April bis 31. Mai und 16. Oktober bis 15. Dezember: 0,90 €
3. Für schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 bis einschließlich GdB 99 beträgt der Kurbeitrag pro Aufenthaltstag die Hälfte der Beträge nach Ziffer 1 oder Ziffer 2.
4. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte mit GdB 100 und deren notwendige Begleitperson sind von der Entrichtung der Kurabgabe befreit.
Regelung bei Dienstreisen
Ist der Zweck Ihres Aufenthalts in Reit im Winkl nicht Urlaub sondern Arbeit, gelten andere Regeln. Bitte besprechen Sie diese bei der Buchung und beim Einchecken in Ihrer Unterkunft.
Alle Angaben laut Kurbeitrags-Satzung vom 30.07.2020. Diese finden Sie unten zum Download.
Angaben ohne Gewähr, Änderungen der Beitragssatzung durch einen Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Reit im Winkl sind jederzeit möglich und werden schnellstmöglich kommuniziert.
Hier finden Sie zum Download die aktuellen Informationen zum Deutschen Reiserecht, Bedingungen zur Nutzung der Reit im Winkl inklusiv Card und Angaben zu Pauschalreisen.
Mit Ihrer Unterschrift bei der Anmeldung bei Ihrer Ankunft in Reit im Winkl bestätigen Sie, dass Sie diese Dokumente zur Kenntnis genommen haben.